Personalbemessung PeBeM

Qualitätsprüfungen in der Pflege

Personalanhaltszahlen in der Pflege

Podcast-Interview: Die neue Personalbemessung (PeBeM)

Interview Michael Wipp Die neue Personalbemessung

Abschlussbericht zur Studie – Fachbeiträge – Informationen

ThemaDatumDownload
Und Tschüss, Fachkraftquote
Im Juli 2024 hat die neue Personalbemessung ihren ersten „Jahrestag“. Ein Blick darauf, wie sich die Fachkraftquote im Zuge der Umsetzung von PeBeM bzw. § 113 c SGB XI entwickelt – denn das ist von Bundesland zu Bundesland mal wieder verschieden.
Altenheim 0
8/2024
„Prüfen Sie die Qualifikationen“.
Interview zur Bundesrahmenempfehlung Paragraph 113 c Abs. 4 SGB XI.
Care konkret Nr. 10/2023
Personalbemessung – Verspätete EmpfehlungenAltenheim 04/2023
Praxistransfer PeBeM nach Paragraph 113c SGB XIbpa- Magazin 02-2023
Der Countdown läuft
Ab 1. Juli 2023 hält das neue Personalbemessungsverfahren Einzug in der stationären Langzeitpflege. Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilung werden sich verändern. Führungskräfte sollten daher prüfen, welche Maßnahmen schon jetzt dringend angegangen werden müssen.
Altenpflege Online 10/2022
Interview zur Umsetzung von § 113 c SGB XI/PeBeM
Wie sich Einrichtungen auf PeBeM vorbereiten sollten.
Altenheim 08/2022
Arbeitsprozesse überprüfen
Was bedeuten die Vorbehaltsaufgaben für das Pflegemanagement und die Organisationsstruktur? In vielen Einrichtungen wird sich die Alltagspraxis grundlegend ändern müssen.
Altenheim 07/2022
"Was jetzt zu tun ist" – die kommende Personalbemessung nach § 113 c SGB XI
Die Einführung des neuen Verfahrens zur Personalbemessung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Den ersten Schritt können und sollten Sie aber schon jetzt machen.
Altenpflege-Online.net
09/2021
Eine Regelung für den Übergang ist erforderlich!
Nach § 113 c SGB XI gelten bei Pflegesatzverhandlungen ab dem 1. Juli 2023 die neuen Personalanhaltswerte. Ein neuer Qualifikationsmix ersetzt dann die geltende Fachkraftquote.
Warum es für das Verhandlungsprozedere zwischenzeitlich eine Übergangsregelung braucht, macht Autor Michael Wipp hier an drei Szenarien deutlich.
CAREConkret Ausgabe 39
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
§ 113 c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
gültig ab 07/2023!
Von der Studie zur internen Umsetzung
Zur Studie der einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen –
kurz: PeBeM – liegen nicht nur Abschlussbericht und Roadmap vor. Inzwischen ist auch
das Verfahren zur bundesweiten Umsetzung im Gesundheitsverbesserungs– und
Weiterentwicklungsgesetz zum 1. Juli 2021 beschrieben.
08/2021
Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu
sichern. […]

Abschlussbericht
im Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)
08/2020
Neuer Qualifikationsmix mit mehr Personal
Der zweite Zwischenbericht zum neuen Personalbemessungs-Verfahren liegt vor. Danach
werden sich die Pflegefachkräfte konsequent auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren
und es wird eine Verschiebung der Tätigkeiten hin zu Assistenzkräften geben. Für diesen
Prozess sollten die Verantwortlichen schon heute die Weichen stellen.
08/2020
Personalbemessung: Die richtige Mischung
Das neue Verfahren zur Personalbemessung macht deutlich: Pflegeteams brauchen Verstärkung.
05/2020
Personalbemessung: Gut aufgestellt: So bereiten Sie sich vor
Das neue Instrument gibt Empfehlungen für eine neue Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Hilfspersonen. Das erfordert Planung.
05/2020
Personalbemessung
Rechtzeitig die Weichen stellen. Eine der wesentlichen Veränderungen, die neben der Reform der Pflegeversicherung in den nächsten Jahren anstehen, ist das kommende Personalbemessungssystem (PeBeM).
13-14/2020